Heute bei waity gesehen
Am 20. Oktober 2008 gab der Kassationshof in Rom (der oberste Gerichtshof Italiens) seine Entscheidung bekannt, der zufolge Deutschland italienische NS-Opfer entschädigen muss. [...]Der Kassationshof in Rom stellte mit seinem Urteil nun zum wiederholten Male klar, dass Deutschland sich dem internationalen Recht unterwerfen muss, welches seit den Nürnberger Prozessen weltweit anerkannt ist. Den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen stehen
individuelle Entschädigungsansprüche zu und sie können diese in dem Land geltend machen, in welchem sie begangen wurden. Dieser Erkenntnis verweigert sich die Bundesrepublik Deutschland.[…]
Die italienischen Urteile sind ein Fortschritt im Kampf um die Entschädigung aller NS-Opfer. Sie stärken die Rechte der Individuen.
Das kann Deutschland selbstverständlich nicht auf sich sitzen lassen und fechtet das Urteil nun an. Denn wie die Offensive Selbstverteidigung feststellt:
Denn wer die Vergangenheit so vorbildlich aufgearbeitet hat und immer wieder neue Auschwitze verhindern kann, der hat es nicht nötig, sich mit den tatsächlichen Opfern zu beschäftigen.

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