Wissenschaftlichkeit der Literaturwissenschaft nach Peter Szondi

Ist Literaturwissenschaft wirklich eine Wissenschaft, im gleichen Sinne, wie die Naturwissenschaften es sind, oder sollte man dem Habitus des Englischen folgen, das nur von literary criticism redet, also von Literaturkritik, und das wissenschaftliche Moment der Literaturwissenschaft als reine begriffliche Fehlschöpfung und im Prinzip nicht vorhanden betrachten? Die Antwort auf diese Frage ist eng mit der speziellen Art der Erkenntnis der Literaturwissenschaft verknüpft, der philologischen Erkenntnis, die für den Unterschied zwischen ihr und den Naturwissenschaften verantwortlich ist.

Peter Szondi sieht in seinem Traktat über die philologische Erkenntnis diese im Einklang mit Schleiermachers Forderung nach einer Hermeneutik „für ein vollkommenes Verstehen einer Schrift“ (263) als „bloßes Textverständnis“ (263) an.
Dabei mag das Wort „bloß“ falsch gewählt sein, ist das Textverständnis doch nachgerade keine simple Tätigkeit, vielmehr ist es so, dass das Textverständnis die einzige Aufgabe der philologischen Erkenntnis ist, die nicht in Gebieten ihrer Schwester, der natur-wissenschaftlichen Erkenntnis wildern sollte, des logischen Deduzierens aus Beweisen.

Anders als in den Naturwissenschaften darf philologisches Wissen nie „Wissen“ im naturwissenschaftlichen und im landläufigen Sinn, also aufgeschriebenes, auswertbares und als Beweis heranzuziehendes Wissen werden.
Philologische Erkenntnis kann sich nicht auf ein statisches, griffbereites Wissen verlassen, im Gegenteil, der Prozess des philologischen Erkennens setzt eine Bewegung der gegenseitigen Abhängigkeiten voraus. Philologisches Wissen ist nämlich dynamisch, es muss immer wieder auf Erkenntnis zurückgeführt werden und durch Erkenntnis geprüft und bestätigt oder verändert werden. Philologisches Wissen kann nur bestehen, indem es immer wieder mit dem Text oder dem Kunstwerk konfrontiert wird. In dieser Konfrontation muss es immer bereit sein, im Zweifelsfalle einer Revision unterzogen zu werden.

Dieser Text, beziehungsweise: dieses Kunstwerk ist auch immer gegenwärtig, das Buch oder heute auch: den geposteten oder gespeicherten Text kann ich immer wieder aufschlagen, ausdrucken oder herunterladen, um ihn wieder und wieder zu lesen und so zu einem Verständnis zu gelangen. Auch wenn ein Exemplar des Textes verbrennt oder verloren geht oder vergilbt, gibt es den Text immer noch irgendwo. Die Aufgabe der Literaturwissenschaft ist, ihn zu finden, ihn zu lesen, zu verstehen und schließlich Erkenntnis aus ihm zu gewinnen. Mag es auch ein großer Text der Weltliteratur sein, der schon unzählbare Male Gegenstand philologischer Untersuchungen geworden ist, man hat sich nie völlig an ihm abgearbeitet, man kann nie das Buch schließen und nun das vermeintlich gewonnene und bewiesene Wissen heranziehen als Basis für Erkenntnis.

Sicher kann auch die Literaturwissenschaft nicht verzichten auf Beweise, etwa durch die Lesartenmethode, die das Erschließen des Wort- oder Metaphernsinns meint, unter Berücksichtigung anderer Worte, die in früheren Textfassungen an gleicher Stelle stehen, oder der Parallelstellenmethode, in der sich der Sinn erschließt durch andere Stellen, in denen das gleiche Wort steht, idealerweise im gleichen Zusammenhang.

Oft genug werden die durch diese Methode gewonnenen Indizien wie klare Beweise behandelt, indem die Parallelstellen in einer Fußnote oder einer Anmerkung bekräftigend aufgeführt werden: quod erat demonstrandum. So einfach verhält es sich jedoch nicht.

Diese Belege müssen ihrerseits mindestens so gründlich untersucht werden, wie die eigentlich zu interpretierende Stelle selbst. Was sagt mir denn, dass das wirklich der gleiche Zusammenhang ist? Oder, die Lesartenmethode betreffend: was sagt mir, dass der Dichter nicht zwischen der einen und der anderen Fassung einfach seine Meinung und den Sinn der untersuchten Passage geändert hat und sich aus der Änderung gar keine Konsequenz für die Interpretation ableiten lässt? Gerne wird auch aus einer, durchaus legitimen, Aussage über den allgemeinen Wort- oder Metapherngebrauch des Dichters heraus ein Ausschluss einer Deutungsmöglichkeit begründet.

Jedoch ist diese Art von Verfahren den Naturwissenschaften allein eigen. Eine philologische Untersuchung muss den zu interpretierenden Text als Individuum betrachten und nur aus Erkenntnis, die wiederum nur aus interpretierendem Textverständnis erwachsen kann ihre Interpretation begründen. Sie kann nicht verzichten auf die Belege, schließlich ist es der einzelne Beleg, aus dem sie ihre Erkenntnis schöpft, allerdings ist der philologischen Erkenntnis eine zirkuläre Bewegung eigentümlich, die die Interpretationsnotwendigkeit immer wieder auch auf die Belege ausweitet.

Man darf nicht vergessen: philologische Erkenntnis ergibt sich aus einem Textverständnis, das ein Verstehen des dichterischen Wortes meint und dem Dichter als kreativer Persönlichkeit immer wieder das Recht einräumen muss, sich im Einzelfall eine völlig neue, im Gesamtwerk einmalige Bedeutung für ein gegebenes Wort oder eine Metapher zu überlegen. Das heißt aber nicht, dass der Interpret abhängig wäre von einem „divinatorischen Funken“, wie manche Schleiermacheradepten es vielleicht fordern würden.
Im Gegenteil. Das „Verständnis“ ist ja kein „Dichterverständnis“, wie man Verständnis für eine Person haben kann, sich einfühlen kann in ihre Gedanken- und Gefühlswelt, um Verständnis für eine ihrer Handlungen zu haben. Richtig heißt es ja Textverständnis, also ein Verständnis, das aus einleuchtenden Gründen zwar den Dichter als kreative Person respektieren, das jedoch die philologische Erkenntnis auf den Text zurückführen muss und nur auf den Text.

Die angebliche Autorintention kann sogar eine Krücke für die Interpretation sein, dann nämlich, wenn sie zum Vorwand genommen wird, eine Eindeutigkeit bei einer bestimmten Metapher oder einem bestimmten Wort festzustellen und die objektiv vorhandene Mehrdeutigkeit des Wortes einfach übergeht. Die Textbelege sind zwar subjektiv und müssen auch wahrgenommen werden als subjektiv vermittelte, darin aber liegt ihre Objektivität, die einzige, die ihnen möglich ist.
Ein Text kann nicht untersucht werden auf einen ihm einfach unterstellten Sinn hin, ein Text muss befragt werden und die Erkenntnis muss dieses Fragen und die Antwort wiederspiegeln, die der Text gibt, in ihrer –womöglich- Unentschiedenheit und der ihm eigenen Färbung und Sprache. Die Erkenntnis kann nicht für sich stehen, der Text ist ihr stets komplementär.

In dieser Interdependenz muss sich die Erkenntnis an einem einzigen Kriterium messen lassen: der Evidenz, die keineswegs das gleiche ist wie ein naturwissenschaftlicher Beweis.
An dem Unterschied zwischen Evidenz und Beweis ist die Natur der ganzen Literaturwissenschaft auszumachen.
Die Literaturwissenschaft ist schlecht benannt. Durch den Begriff „Wissenschaft“ wird suggeriert, dass es hier, wie in anderen Wissenschaften um das Wissen geht, während die Literaturwissenschaft auf philologischer Erkenntnis aufbaut, die ihrerseits nicht von einem „Wissen“ im landläufigen Sinn abhängig sein darf. Kann es also Literaturwissenschaft geben? Oder handelt es sich nur um eine unwissenschaftliche Methode, wenn von philologischer Erkenntnis die Rede ist?

Bei genauerem Hinsehen aber ist die Wissenschaftlichkeit doch, strenggenommen, nicht abhängig von einer bestimmten Methode. Naturwissenschaften haben ihre Methode doch dem Gegenstand ihrer Erkenntnis angepasst: anders kann man Biologie, Chemie oder Physik nicht betreiben, als über Deduktion. Ebenso hat die Literaturwissenschaft ihre Methode ihrem Gegenstand angepasst, darin liegt ihre Wissenschaftlichkeit. Ohne die methodischen Einschränkungen würde sie der Literatur, der Dichtung, ihrem Objekt nicht gerecht, ihre Untersuchungen wären von vornherein mit Fehlern behaftet und sie selbst damit schlicht unwissenschaftlich.

Außerdem wird „wissenschaftlich“ gemeinhin definiert als Vorgehen „nach Forscherart“. Wenn aber der Prozess des Forschens bestimmt ist von einem Vorgang des „Fragens und Suchens“ (267), dann ließe sich schon daraus der nur scheinbar unüberbrückbare Unterschied zwischen den Naturwissenschaften und der Literaturwissenschaft erklären: entscheidend hierbei ist das Motiv des Fragens. Die Literatur als befragtes Objekt der Wissenschaft unterscheidet sich darin grundlegend etwa von den Zahlen, dass ihre Antworten abhängig sind von dem individuellen Text, den man befragt. Bedeutungen sind nicht ohne weiteres auf andere Texte, wie wir bei der Parallelstellenmethode gesehen haben, übertragbar, noch weniger auf Texte anderer Autoren, die zufälligerweise die gleiche Metapher, das gleiche Bild oder nur das gleiche Wort benutzt haben. Die Rose im lyrischen Werk von Paul Celan und im lyrischen Werk von Friedrich Hölderlin tragen andere Konnotationen wenn nicht sogar fundamental andere Bedeutungen. Die 5 jedoch ist immer eine 5, wenn nicht ausdrücklich etwas dazu gesagt wird. Wenn die Interpretation von Literatur evident sein muss, dann muss sie unbedingt auf solche Unterschiede Rücksicht nehmen, ebenso wie auf explizite und implizite Bedeutung.

In der Mathematik ist jede Bedeutung explizit, Änderungen der Bedeutung werden angezeigt, durch hochgestellte Zahlen, Klammern oder andere Zeichen im Umfeld der Zahl. Die Änderungen in literarischen Texten sind meistens jedoch implizit und selbst wenn es explizite Verweise gibt, etwa in poetologischen Texten, dürfen sie nicht bei ihrem Wortlaut genommen werden sondern müssen wie alle literaturwissenschaftlichen Belege ihrerseits wiederum interpretiert werden, um als philologische Erkenntnis zugelassen zu werden.

Entscheidend ist nicht die Beweisführung, sondern die Evidenz der Interpretation, sie wird damit zum Wissenschaftlichkeitsmerkmal der philologischen Erkenntnis. Wenn man die Beweisführung der Mathematik als ihre eigene Spielart der „Legitimation durch Verfahren“ ansieht, einem Begriff der Jurisprudenz, der aussagt, dass etwas schon dadurch legitimiert ist, dass das Verfahren, durch das es zustande gekommen ist, fehlerlos und legitim ist, ein Beweis, der leicht zu führen wäre, könnte man das gleiche für die Literaturwissenschaft einklagen.

Das literaturwissenschaftliche Verfahren ist nämlich nicht beliebiger als das mathematische. Auch hier gibt es ein Urteilen über „richtig“, „falsch“ und die Kategorie der Unentschiedenheit, aber statt in einem logischen Beweis sind literaturwissenschaftliche Urteile begründet in der Evidenz. Dieser Unterschied, wie bereits dargestellt, folgt aus der Natur der Literatur. Philologische Erkenntnis, die aus logischen Verfahren gewonnen wäre, wäre falsch, im gleichen Sinne, wie „2 + 2 = 5“ falsch wäre. 2 + 2 ist fast fünf, der Fehler ist ein relativ kleiner, aber er ist da. Im Vergleich dazu wird der Fehler in logischer Literaturanalyse vermutlich ein grundsätzlich verfälschtes Ergebnis erzielen.

Literaturwissenschaft ist notwendig, als die einzige Wissenschaft, die eine angemessene Untersuchung von Literatur leisten kann, aber ihre Möglichkeit ist abhängig davon, wie sie in Angriff genommen wird. Lediglich wenn sie als Tätigkeit, wie Wittgenstein es von der Philosophie forderte, gesehen wird, kann sie Wissenschaft sein, jedoch nur wenn sie das Wesen ihres Gegenstandes, die Literatur, berücksichtigt und die Konsequenzen, die dieses Wesen für die der Literaturwissenschaft eigene Erkenntnis hat, die philologische Erkenntnis.

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